{"id":20601,"date":"2022-12-01T16:55:58","date_gmt":"2022-12-01T15:55:58","guid":{"rendered":"https:\/\/skssp.eu\/zuchtordnung\/"},"modified":"2025-02-05T23:21:21","modified_gmt":"2025-02-05T22:21:21","slug":"zuchtordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/skssp.eu\/de\/zuchtordnung\/","title":{"rendered":"Zuchtordnung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left\"><strong>ZUCHTORDNUNG DES SLOWAKISCHEN KLUBS F\u00dcR SCHWEIZER SENNENHUNDE<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">I. Allgemeine Bestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Slowakische Klub f\u00fcr Schweizer Sennenhunde (im Folgenden SK\u0160SP oder Klub genannt) unterliegt den <a href=\"https:\/\/www.skj.sk\/documents\/Chov_poriadok_SKJ_2019.pdf\">Zucht-<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.skj.sk\/documents\/zapisny_poriarok_SPKP_2019.pdf\">Registrierungsregeln<\/a> der Internationalen Kennel Club Federation FCI, der Slowakischen Kennel Club Union SKJ, der Union of Kennel Clubs UKK und dem geltenden Tierschutzgesetz. Die Bestimmungen der Z\u00fcchterordnung sind f\u00fcr alle Mitglieder verbindlich. Z\u00fcchter, Halter und Eigent\u00fcmer eines Hundes der Rassen, die von SK\u0160SP erfasst werden, m\u00fcssen nicht Mitglied von SK\u0160SP sein, der Klub bietet ihnen Zuchtdienstleistungen an, was eine Voraussetzung f\u00fcr den Abschluss eines Vertrages \u00fcber die Erbringung von Zuchtdienstleistungen und die Einhaltung der Zuchtvorschriften von SK\u0160SP und der Zucht- und Registrierungsvorschriften von SKJ und FCI ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">II. Aufzucht<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Fortpflanzung im Club wird kontrolliert.<\/li>\n\n\n\n<li>Z\u00fcchten bedeutet gezieltes Z\u00fcchten unter Beachtung der Grunds\u00e4tze der genetischen Gesundheit von Hunden. Die Zucht darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Tiere gehen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Leitung der Zucht liegt in der Verantwortung des gesamten Vereinsvorstandes zusammen mit den jeweiligen Zuchtberatern.<\/li>\n\n\n\n<li>Enge Inzucht wird grunds\u00e4tzlich nicht empfohlen, sie ist nur bei kontrollierter Linienzucht zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Es ist mit der Zucht unvereinbar, Welpen ohne PP zu erzeugen und mit Hunden zu handeln oder zu vermitteln. Es ist verboten, Welpen an Aufk\u00e4ufer, H\u00e4ndler und Hundeverk\u00e4ufer zum Zwecke des Weiterverkaufs zu verkaufen. Im Falle eines Versto\u00dfes gegen diese Klausel wird der Fall an die Disziplinarkommission des Clubs weitergeleitet.<\/li>\n\n\n\n<li>Klub je opr\u00e1vnen\u00fd svojimi org\u00e1nmi s\u00fastavne kontrolova\u0165 a&nbsp;sledova\u0165:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>ob die Zuchttiere st\u00e4ndig vom Eigent\u00fcmer gehalten werden<\/li>\n\n\n\n<li>die Bedingungen, unter denen sie gehalten werden (Unterbringung, Handhabung, Ern\u00e4hrung usw.)<\/li>\n\n\n\n<li>welche Bedingungen der Z\u00fcchter f\u00fcr die Aufzucht der Welpen hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Klub ist berechtigt, in begr\u00fcndeten F\u00e4llen die Zucht eines einzelnen Tieres oder der gesamten Zuchtst\u00e4tte vor\u00fcbergehend oder dauerhaft zu beschr\u00e4nken, wenn ein Versto\u00df gegen die Auflagen oder andere verbindliche Bestimmungen festgestellt wird.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">III. Z\u00fcchter, Eigent\u00fcmer, Halter<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Eigent\u00fcmer des Hundes oder der H\u00fcndin ist die nat\u00fcrliche oder juristische Person, die das Tier rechtm\u00e4\u00dfig erworben hat und dies durch den Stammbaum nachweisen kann.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Halter eines Hundes oder einer H\u00fcndin ist entweder der Eigent\u00fcmer oder die Person, die vom Eigent\u00fcmer schriftlich erm\u00e4chtigt wurde, den Hund zur Zucht zu verwenden und bei der der Hund physisch anwesend ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Z\u00fcchter ist der Eigent\u00fcmer der Zuchth\u00fcndin zum Zeitpunkt des Wurfes, dessen Zwinger ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber den SKJ registriert wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Jede \u00c4nderung des Besitzes einer Zuchth\u00fcndin muss dem Zuchtberater innerhalb von 15 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, dies gilt auch f\u00fcr die Ausleihe einer Zuchth\u00fcndin oder eines Deckr\u00fcden ins Ausland. Der Besitzer ist au\u00dferdem verpflichtet, den Tod des Hundes oder der H\u00fcndin innerhalb von 15 Tagen dem Zuchtberater zu melden. Es wird auch empfohlen, die Todesursache anzugeben, falls sie bekannt ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Verpaarung von H\u00fcndinnen ist m\u00f6glich. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Welpen im Zwinger des neuen Besitzers oder Halters der H\u00fcndin registriert, und sofern nicht anders vereinbart, gehen alle Verpflichtungen aus der Deckung des Zuchthundes auf diesen \u00fcber.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Zucht in einem ausl\u00e4ndischen Zwinger (Ausleihe einer Zuchth\u00fcndin) ist im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Besitzer der Zuchth\u00fcndin und dem Besitzer des registrierten Zwingers m\u00f6glich. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform und ist Bestandteil des Antrags auf Erteilung einer Zulassung.<\/li>\n\n\n\n<li>Befindet sich ein Zuchtvogel im Miteigentum mehrerer Personen aus verschiedenen L\u00e4ndern, muss er die Bedingungen f\u00fcr die Aufnahme in die Zucht aller L\u00e4nder der Miteigent\u00fcmer erf\u00fcllen, in denen er eingesetzt werden soll. In diesem Fall gibt es keinen Auslandsbezug.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IV. Br\u00fctende Individuen<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zuchthunde sind reinrassige R\u00fcden und H\u00fcndinnen, die die Voraussetzungen f\u00fcr die Aufnahme in die Zucht erf\u00fcllt haben und in das Zuchthunderegister des UKK-Stutbuchs eingetragen sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufnahme in die Zucht erfolgt durch den SK\u0160SP \u00fcber die Bonituren. Die Eintragung in das Register der Zuchttiere erfolgt durch das Zuchtbuch. Der Hund muss vor dem ersten geplanten Deckakt neu registriert werden, die H\u00fcndin wird gleichzeitig mit dem ersten Wurf registriert.<\/li>\n\n\n\n<li>Bedingungen f\u00fcr die Aufnahme in die Zucht:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mindestalter: m\u00e4nnlich 18 Monate, weiblich 15 Monate<\/li>\n\n\n\n<li>einer R\u00f6ntgenuntersuchung auf H\u00fcft- und Ellbogendysplasie unterzogen werden. Individuen mit R\u00f6ntgenbefunden in der DBK des maximalen Grades 2 (DBK-A, B und C) und in der DLK des maximalen Grades 1 (DLK-0 und 1) werden in die Zucht aufgenommen, mit der Ma\u00dfgabe, dass ein in die Zucht aufgenommenes Individuum mit DBK-C nur mit einem Individuum mit DBK-A und ein Individuum mit DLK-1 nur mit einem Individuum mit DLK-0 verwendet werden darf. F\u00fcr die Rassen BSP und V\u0160SP ist ebenfalls ein OCD-Test erforderlich, und nur Tiere mit negativem Befund werden in das Zuchtprogramm aufgenommen. Bei den Rassen BSP und VSSP kann das Individuum mit DBK-C nur mit einem Individuum verwendet werden, das DBK-A hat, und das Individuum mit DLK-1 kann nur mit einem Individuum verwendet werden, das DLK-0 hat. Bei ASP und ESP kann eine Person mit DBK-C nur mit Personen mit DBK-A oder DBK-B eingesetzt werden, eine Person mit DLK-1 nur mit DLK-0 oder DLK-1.  <\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr die ESP-Rasse ist ein Gentest auf PRA obligatorisch. Personen mit PRA-B- und PRA-C-Ergebnissen d\u00fcrfen nur mit Personen mit PRA-A-Ergebnissen kombiniert werden. Ein Individuum mit einem PRA-C-Befund muss sich ab dem Alter von 4 Jahren einmal im Jahr einer augen\u00e4rztlichen Untersuchung unterziehen, um den Zustand zu \u00fcberpr\u00fcfen, bei negativem Befund kann es weiterhin in der Zucht arbeiten, bei positivem Befund wird es aus der Zucht genommen.<\/li>\n\n\n\n<li>  F\u00fcr die ESP-Rasse ist es obligatorisch, auf ektopische Harnleiter untersucht zu werden. Es werden nur A- und B-Personen in die Zucht aufgenommen.<br>&#8211; diese Art der Bewertung gilt bei einer Pr\u00fcfung an der Veterin\u00e4rmedizinischen Universit\u00e4t Wien mit Bewertung an der Veterin\u00e4rmedizinischen Universit\u00e4t Z\u00fcrich. Wenn die Untersuchung in der Slowakei durchgef\u00fchrt wird und das Ergebnis entweder positiv oder negativ ist, wird nur die Person mit einem negativen Ergebnis in die Zucht aufgenommen. Wird das Individuum positiv bewertet, so wird die endg\u00fcltige Entscheidung \u00fcber die Aufnahme in die Zucht durch die Untersuchung an der Veterin\u00e4rmedizinischen Universit\u00e4t Wien getroffen, andernfalls wird das Individuum mit dem Ergebnis Positiv nicht behalten.Bei einer Zuchtkombination von zwei Individuen wird Negativ mit A oder B akzeptiert, und umgekehrt ist auch eine Kombination von B mit B zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Teilnahme an zwei obligatorischen Ausstellungen. Die Ausstellungen m\u00fcssen unter der Schirmherrschaft der FCI mit CAC stehen, eine davon muss eine Klub- oder Spezialausstellung sein (kann auch ohne CAJC und CAC sein), die von SK\u0160SP organisiert wird und in den Klassen Junior, Medium, Open, Working oder Champion stattfindet. Mindestens eine der obligatorischen Ausstellungen muss \u00fcber 15 Monate alt sein. Jugend-, Junioren- und Nicht-Wettkampfklassen z\u00e4hlen nicht f\u00fcr die Bewertung.<\/li>\n\n\n\n<li>erfolgreicher Abschluss des Kreditratings.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Ort und das Datum der Bewertung werden vom SK\u0160SP-Ausschuss festgelegt. Wenn der Hund alle Bedingungen f\u00fcr die Zucht au\u00dfer dem Alter erf\u00fcllt hat, kann er fr\u00fcher an der Bewertung teilnehmen, wird aber erst am Tag des Erreichens des erforderlichen Alters zum Zuchthund.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Zuchthund, dessen Besitzer den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, unterliegt den Bedingungen, die f\u00fcr Nichtmitglieder der SK\u0160SP, die Schweizer Sennenhunde z\u00fcchten, gelten.<\/li>\n\n\n\n<li> Das Zuchtleben einer H\u00fcndin endet an dem Tag, an dem sie acht Jahre alt wird. Dieser Tag gilt als letztm\u00f6glicher Termin f\u00fcr den Deckakt. Die Zucht kann nach dem Ermessen des Clubausschusses verl\u00e4ngert werden. Die Zucht eines Hundes ist nicht durch das Alter begrenzt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Zucht eines Hundes oder einer H\u00fcndin kann im Falle eines erh\u00f6hten Auftretens genetisch bedingter Krankheiten bei den Nachkommen oder im Falle einer gesundheitsgef\u00e4hrdenden Erkrankung des Zuchttieres beendet werden. Der Vorschlag zur Beendigung der Zucht muss vom Zuchtberater schriftlich begr\u00fcndet werden. Die endg\u00fcltige Entscheidung \u00fcber die Beendigung der Zucht obliegt dem Clubausschuss.<\/li>\n\n\n\n<li>Es ist unzul\u00e4ssig, dass ein Zuchthund zur Zucht einer nicht zuchtf\u00e4higen H\u00fcndin eingesetzt wird oder dass er zur Zucht eingesetzt wird, bevor die Voraussetzungen f\u00fcr die Zucht erf\u00fcllt sind. Es ist unzul\u00e4ssig, eine H\u00fcndin zur Zucht zu verwenden, bevor die Bedingungen f\u00fcr die Zucht erf\u00fcllt sind.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">V. Zulassungsgenehmigung<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Vor dem geplanten Deckakt einer Zuchth\u00fcndin muss der Besitzer mindestens 3 Wochen vor Beginn der Zucht der H\u00fcndin beim Zuchtberater schriftlich eine Aufnahmegenehmigung beantragen und dabei die M\u00f6glichkeit haben, 1 bis 3 Hunde anzugeben, mit denen er zu decken gedenkt, oder den Zuchtberater bitten, einen geeigneten Hund auszuw\u00e4hlen. Zusammen mit dem Antrag \u00fcbermittelt er den Nachweis \u00fcber die Zahlung der Geb\u00fchr f\u00fcr die Erteilung der Genehmigung. Ein Nichtmitglied muss mit dem Club einen Vertrag \u00fcber Zuchtserviceleistungen abschlie\u00dfen, bevor es einen Antrag auf eine Zulassungsgenehmigung stellen kann. Die Zulassungsgenehmigung kann slowakische Zuchthunde oder ausl\u00e4ndische Hunde umfassen, die die Zuchtbedingungen des Landes erf\u00fcllen, in dem sie registriert sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Freigabegenehmigung muss beantragt und ausgef\u00fcllt werden, auch wenn beide Zuchttiere demselben Besitzer geh\u00f6ren.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn kein Deckakt stattgefunden hat, ist der Besitzer der H\u00fcndin verpflichtet, den Zulassungsschein sp\u00e4testens 14 Tage nach Ende der L\u00e4ufigkeit der H\u00fcndin an den Zuchtberater zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Ohne die Erteilung einer Zulassungsgenehmigung kann die Deckung nicht erfolgen.<\/li>\n\n\n\n<li>In begr\u00fcndeten und nachgewiesenen F\u00e4llen kann der Zuchtberater die Erteilung einer Zulassungsgenehmigung verweigern. (z. B. sehr schlechter Zustand der H\u00fcndin, schwere M\u00e4ngel bei der Pflege der H\u00fcndin und der Welpen des letzten Wurfes usw.)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VI. Abdeckung<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Eine Paarung zwischen zwei Zuchttieren kann nur auf der Grundlage einer g\u00fcltigen Zuchtzulassung erfolgen, wenn beide Tiere in der Liste aufgef\u00fchrt und somit vom Zuchtberater zugelassen sind.<\/li>\n\n\n\n<li>W\u00e4hrend einer Spielsitzung darf eine H\u00fcndin nur von einem der in der Aufnahmegenehmigung aufgef\u00fchrten Hunde gedeckt werden. Wenn der ausgew\u00e4hlte Hund die H\u00fcndin nicht abdeckt, kann ein anderer der aufgef\u00fchrten Hunde verwendet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Verlangt der Besitzer einer Zuchth\u00fcndin, dass sie w\u00e4hrend einer L\u00e4ufigkeit wiederholt gedeckt wird, so ist der Besitzer des Zuchthundes verpflichtet, dies zuzulassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Zwischen der Verpaarung verschiedener H\u00fcndinnen durch ein und denselben Zuchthund m\u00fcssen mindestens 24 Stunden liegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Paarung kann durch eine Besamung ersetzt werden. Diese Ma\u00dfnahme darf nur von einer sachkundigen Person durchgef\u00fchrt werden und muss in der Genehmigung vermerkt sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Die k\u00fcnstliche Befruchtung darf nicht mit Tieren durchgef\u00fchrt werden, die sich zuvor nicht auf nat\u00fcrliche Weise fortgepflanzt haben. In seltenen F\u00e4llen (wenn nur der Hund oder nur die H\u00fcndin zuvor nicht auf nat\u00fcrliche Weise gez\u00fcchtet hat) kann die JCI Ausnahmen zulassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Anzahl der Deckungen pro Jahr f\u00fcr einen Deckr\u00fcden ist begrenzt. Ein Zuchthund darf nicht mehr als 12 % der Gesamtzahl der W\u00fcrfe der Rasse im vorangegangenen Kalenderjahr in der Slowakei haben. Wenn 12 % eine Zahl unter 5 ist, wird die H\u00f6chstzahl der W\u00fcrfe auf f\u00fcnf W\u00fcrfe pro Kalenderjahr und Zuchthund festgelegt. Diese Einschr\u00e4nkung gilt auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Deckr\u00fcden, deren W\u00fcrfe in der SPKP registriert wurden. Die Auslandsdeckung von slowakischen Hunden ist nicht beschr\u00e4nkt. Der Besitzer eines Deckr\u00fcden ist verpflichtet, die Anzahl der Deckungen zu kontrollieren, damit die H\u00f6chstzahl der W\u00fcrfe nicht \u00fcberschritten wird. Die Beschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr Hunde der Rasse ESP, die DBK A oder B und PRA-Pr\u00fcfung A haben, und f\u00fcr Hunde der Rasse ASP, da die Zahl der Zuchthunde dieser beiden Rassen gering ist. F\u00fcr die Rasse V\u0160SP f\u00fcr einen Zuchthund mit dem Titel Champion, Alter \u00fcber 5 Jahre, DBK-A, B, DLK-0, OCD-neg kann die Anzahl der Deckungen auf 8 W\u00fcrfe pro Jahr erh\u00f6ht werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Besitzer des Deckr\u00fcden ist verpflichtet, den Deckakt innerhalb von f\u00fcnf Tagen nach dem Deckakt dem Hauptzuchtberater zu melden. Der Hauptzuchtberater f\u00fchrt Buch \u00fcber die Z\u00fcchtungen und W\u00fcrfe einzelner Hunde und benachrichtigt die Zuchtberater, wenn die zul\u00e4ssige H\u00f6chstzahl an W\u00fcrfen erreicht ist, so dass die Person in dem betreffenden Jahr nicht mehr vorgeschlagen wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Wird ein Hund oder eine H\u00fcndin aus dem Ausland ausgeliehen, ist es obligatorisch, diese Person vor dem ersten Deckakt in der Slowakei bonitieren zu lassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Zuchth\u00fcndin kann innerhalb von zwei Jahren drei W\u00fcrfe haben. Nach zwei aufeinanderfolgenden W\u00fcrfen oder einem Mehrfachwurf (d. h. 8 oder mehr geborene Welpen) muss eine Fortpflanzungspause eingelegt werden, d. h. es muss eine L\u00e4ufigkeit ausgelassen werden. Eine Zuchth\u00fcndin kann in ihrem Leben maximal 5 W\u00fcrfe haben.  <\/li>\n\n\n\n<li>Die Bezahlung der Deckung ist eine Frage der Vereinbarung zwischen dem Besitzer der Zuchth\u00fcndin und dem Besitzer des Zuchthundes.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei der Beantragung einer Zulassungsgenehmigung f\u00fcr einen ausl\u00e4ndischen Hund muss der Besitzer einer Zuchth\u00fcndin zusammen mit dem Antrag eine Kopie des Herkunftsnachweises des Hundes und einen Nachweis \u00fcber die Haltung des Hundes im Lande vorlegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Nach dem Deckakt f\u00fcllt der Besitzer der Zuchth\u00fcndin den Zulassungsschein aus und best\u00e4tigt zusammen mit dem Besitzer des Zuchthundes den Deckakt durch Unterschrift.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VII. Top<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Z\u00fcchter ist verpflichtet, die H\u00fcndin w\u00e4hrend der Tr\u00e4chtigkeit und der S\u00e4ugezeit sowie den gesamten Wurf bis zum Verkauf der Welpen zu betreuen, um deren gute Entwicklung zu gew\u00e4hrleisten.<\/li>\n\n\n\n<li>Kann der Z\u00fcchter die H\u00fcndin zu diesem Zeitpunkt aus schwerwiegenden Gr\u00fcnden nicht in seiner eigenen Obhut haben, muss er dem Zuchtberater die Adresse mitteilen, an der sich die H\u00fcndin mit dem Wurf befindet. Die H\u00fcndin und ihre Welpen m\u00fcssen sich auf dem Gebiet der Slowakischen Republik befinden.<\/li>\n\n\n\n<li>Werden die Welpen bei einer Mutterh\u00fcndin untergebracht, ist der Z\u00fcchter verpflichtet, dies dem Zuchtberater innerhalb von 3 Tagen nach der \u00dcbergabe der Welpen mitzuteilen, zusammen mit der Nummer und Adresse, wo die Welpen untergebracht sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Anzahl der Welpen in einem Wurf ist nicht begrenzt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Z\u00fcchter hat das Recht, alle geborenen Welpen des Wurfes nach seiner Wahl und seinem Ermessen zu behalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Stirbt eine H\u00fcndin bei der Geburt, so ist eine k\u00fcnstliche Befruchtung zul\u00e4ssig. Der Z\u00fcchter ist verpflichtet, den Zuchtberater unverz\u00fcglich zu informieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Z\u00fcchter ist verpflichtet, das Geburtsdatum der Welpen innerhalb von 5 Tagen dem Zuchtberater und dem Deckr\u00fcdenbesitzer in beglaubigter Form mitzuteilen und gleichzeitig mit dem Zuchtberater den Termin der Wurfabnahme zu vereinbaren. Falls keine Welpen geboren werden, ist der Besitzer der H\u00fcndin verpflichtet, den Zulassungsschein innerhalb von 14 Tagen nach dem voraussichtlichen Geburtstermin an den Zuchtberater zur\u00fcckzugeben. Eine Wurfkontrolle durch den Zuchtberater wird bei den ersten beiden W\u00fcrfen der Schweizer Sennenhunde des Z\u00fcchters durchgef\u00fchrt. Die Inspektion der nachfolgenden W\u00fcrfe in der Reihenfolge wird nur auf Antrag des Z\u00fcchters oder auf Anordnung des Ausschusses durchgef\u00fchrt. Die Wurfabnahmegeb\u00fchr und die Reisekostenerstattung sind vom Z\u00fcchter an den Zuchtberater vor Ort zu zahlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kennzeichnung von Welpen durch Chippen ist obligatorisch. Das Chippen wird von einem Tierarzt durchgef\u00fchrt, der dies im Wurfmeldeschein vermerkt. Sp\u00e4testens 7 Tage nach dem Chippen schickt der Z\u00fcchter das ausgef\u00fcllte Formular an den Zuchtberater, der nach Pr\u00fcfung die Unterlagen f\u00fcr die Registrierung der Welpen und die Ausstellung der Ahnentafeln an das Zuchtbuch weiterleitet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Welpen m\u00fcssen zum Zeitpunkt des Verkaufs mindestens 7 Wochen alt sein und ordnungsgem\u00e4\u00df entwurmt, geimpft und gechipt sein. Wenn ein Welpe diese Anforderungen nicht erf\u00fcllt, darf der Z\u00fcchter ihn nicht an einen neuen Besitzer abgeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Zweifeln \u00fcber die Herkunft der Welpen ist der Eigent\u00fcmer der Zuchth\u00fcndin und des Zuchthundes verpflichtet, der betreffenden Person auf Verlangen eine Blutprobe zum Zwecke eines DNA-Tests zur Feststellung der Abstammung zu entnehmen. Best\u00e4tigt sich der Verdacht, werden alle Kosten f\u00fcr die Untersuchung und andere damit zusammenh\u00e4ngende Kosten (Reisekosten, Kosten f\u00fcr das Verfahren, Material) vollst\u00e4ndig vom Eigent\u00fcmer der H\u00fcndin \u00fcbernommen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VIII. Rechte und Pflichten des Zuchtberaters<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zuchtberater leiten und bewerten die Zucht der Rassen unter dem Dach des Clubs. Sie helfen und beraten Z\u00fcchter bei der Auswahl von Deckr\u00fcden, bei der Aufzucht von Welpen und bei der Erledigung der notwendigen Formalit\u00e4ten im Zusammenhang mit der Zucht.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Hauptzuchtberater ist Mitglied des Clubausschusses und wird von den Mitgliedern des Clubs gew\u00e4hlt. Der Zuchtberater wird vom Clubausschuss ernannt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Hauptzuchtreferent bereitet die Unterlagen f\u00fcr die Bewertung vor, schl\u00e4gt die Mitglieder der Bewertungskommission vor, nimmt an der Bewertung teil, verarbeitet die Bewertungsergebnisse, erstellt eine aktuelle Liste der Zuchthunde und -h\u00fcndinnen, stellt die Zulassungsgenehmigungen aus, f\u00fchrt die Wurfabnahmen durch, f\u00fchrt die Dokumentation \u00fcber die Zucht.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Zuchtberater stellt Zulassungsgenehmigungen aus und f\u00fchrt Wurfkontrollen durch.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Zuchtberater hat nicht das Recht, den Antrag des Z\u00fcchters auf Auswahl von Zuchthunden f\u00fcr seine H\u00fcndinnen zum Deckakt zu negieren, ohne einen triftigen Grund zu nennen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Zuchtberater ist verpflichtet, den Z\u00fcchter auf minderwertige Welpen aufmerksam zu machen, fachlichen Rat zu erteilen und dar\u00fcber Buch zu f\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Zuchtberater ist verpflichtet, bei den ersten beiden W\u00fcrfen der Schweizer Sennenhunde des Z\u00fcchters eine Wurfabnahme durchzuf\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Zuchtwart ist verpflichtet, den Vereinsvorstand und die Vereinsmitglieder \u00fcber die Ergebnisse der Zucht zu informieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Zuchtberater macht den Clubausschuss auf unethische Zuchtverst\u00f6\u00dfe von Z\u00fcchtern oder grobe Verst\u00f6\u00dfe gegen die Zuchtgrunds\u00e4tze des Clubs aufmerksam.<\/li>\n\n\n\n<li>Einem Zuchtberater kann eine Aufwandsentsch\u00e4digung zur Deckung der Kosten (Reisekosten, Erfrischungsgeld, Kleidung usw.) im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung seiner ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit gew\u00e4hrt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IX. Schlussbestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Diese Zuchtordnung des Slowakischen Klubs f\u00fcr Schweizer Sennenhunde wurde von der Mitgliederversammlung des Slowakischen Klubs f\u00fcr Schweizer Sennenhunde am 30.09.2017 genehmigt und tritt mit diesem Tag in Kraft. Sie kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung des Clubs ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktualisiert am 19.11.2022<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ZUCHTORDNUNG DES SLOWAKISCHEN KLUBS F\u00dcR SCHWEIZER SENNENHUNDE I. Allgemeine Bestimmungen Der Slowakische Klub f\u00fcr Schweizer Sennenhunde (im Folgenden SK\u0160SP oder Klub genannt) unterliegt den Zucht- und Registrierungsregeln der Internationalen Kennel Club Federation FCI, der Slowakischen Kennel Club Union SKJ, der Union of Kennel Clubs UKK und dem geltenden Tierschutzgesetz. 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