Slovenský klub švajčiarskych salašníckych psov

Ausstellungsordnung

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VORSCHRIFTEN ANZEIGEN SKJ

Artikel 1 – Zweck der Ausstellungsordnung

Das Ausstellungsreglement des SKJ folgt dem Wortlaut des Internationalen Ausstellungsreglements der FCI. Sie regelt die Bedingungen, damit die auf dem gesamten Gebiet der Slowakischen Republik veranstalteten Hundeausstellungen einen einheitlichen und würdigen Charakter haben. Weitere Einzelheiten und eventuelle Ergänzungen, die jedoch nicht im grundsätzlichen Widerspruch zu diesem Reglement stehen dürfen, sind in der Ausstellungsordnung geregelt. Hundeausstellungen repräsentieren die Kynologie vor der Öffentlichkeit, tragen zu ihrer Förderung bei und fördern das Interesse an der Zucht und Haltung einzelner Hunderassen.

Artikel 2 – Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Reglements sind die folgenden Begriffe zu verstehen:

A, Hund: Rüde oder Hündin, sofern nicht direkt anders angegeben,

B, Rasse: eine von der FCI anerkannte Rasse, die einen von der FCI anerkannten Standard hat, eine national anerkannte Rasse, die noch nicht international anerkannt ist, oder eine neu geschaffene Rasse, die von einer nationalen Organisation registriert ist,

C, Aussteller: in der Regel der Eigentümer des Hundes, der objektiv für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dieser Ausstellungsordnung und/oder die Haftung für Schäden, die durch den gemeldeten Hund verursacht werden, verantwortlich ist. Die besondere Verantwortung liegt bei der Person, die vom Eigentümer ermächtigt wurde, den Hund auf der Ausstellung auszustellen, und die gegebenenfalls als Vollstrecker der Rechte und Pflichten des Ausstellers fungieren kann.

Artikel 3 – Planung und Organisation von Ausstellungen

  1. Die Ausstellung kann von einer kynologischen Organisation organisiert werden, die in den SKJ eingegliedert ist und Rechtspersönlichkeit besitzt (im Folgenden als Veranstalter bezeichnet).
  2. Die Anmeldung für die Organisation der nationalen, nationalen und internationalen Hundeausstellung zu einem bestimmten Datum muss von der kynologischen Organisation bis zum 30.11. eingereicht werden. des vergangenen Jahres an das SKJ-Sekretariat. Jede Änderung muss vom SKJ-Präsidium genehmigt werden. Bei der Koordinierung wird generell der Grundsatz geschützter Termine für internationale und nationale Ausstellungen auf dem Gebiet der Republik beachtet. Die Anmeldung zu internationalen und nationalen Ausstellungen richtet sich nach den ergänzenden Bestimmungen des SKJ, die diese Termine genehmigen.
  3. Anmeldungen für Club-, Sonder- und Regionalschauen zu einem bestimmten Termin müssen vom Veranstalter bis zum 30.11. eingereicht werden. des Vorjahres an das Sekretariat des kynologischen Dachverbandes. Alle Änderungen müssen von der zuständigen Stelle des Dachverbandes genehmigt werden. Bei der Koordinierung wird generell der Grundsatz der geschützten Termine für internationale, nationale und nationale Ausstellungen auf dem Gebiet der Republik beachtet.
  4. Der Ausstellungskalender wird bis zum 31. Dezember veröffentlicht. Januar. Die im Januar und Februar organisierten Veranstaltungen werden ebenfalls in den Kalender der kynologischen Veranstaltungen des Vorjahres aufgenommen.
  5. Der Veranstalter ist für die Vorbereitung, Bewachung, Durchführung und Beseitigung der Ausstellung verantwortlich.
  6. Ausstellungen werden vom Veranstalter finanziert, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.
  7. Der Veranstalter überlässt die eigentliche Durchführung der Ausstellung dem Ausstellungskomitee.

Artikel 4 – Arten von Ausstellungen

Je nach Umfang und Ort der Ausstellung sind die Ausstellungen in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • (a) regional
  • b) Verein (CAC, CAJC, BOB, BOS)
  • c) Spezial (CAC, CAJC, BOB, BOS)
  • d) Spezial (ohne CAC, CAJC, BOB, BOS)
  • e) national (CAC, CAJC, BOB, BOS)
  • f) national (Sieger der Slowakei, Sieger der Slowakei Junior, Sieger der Slowakei Veteran, CAC, CAJC, BOB, BOS)
  • g) international (CAC, CAJC, CACIB – FCI, BOB, BOS)
  • a) Regionale Ausstellungen – sind offen für die in den Regeln aufgeführten Rassen. Regionale Ausstellungen können Sonder- und Clubausstellungen von Rasseclubs umfassen.
  • b) Clubausstellungen – sind offen für Rassen, die vom veranstaltenden Club abgedeckt werden. Ein Club kann pro Kalenderjahr eine Clubausstellung durchführen. Die Meldung von Vereinstiteln richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Vereins, die im Reglement veröffentlicht werden müssen. Wenn es eine slowakische Meisterschaft (CAJC, CAC) gibt, muss die Ausstellung für alle Hunde der Rasse offen sein, wenn sie die allgemein gültigen Bedingungen erfüllen.
  • c) für C und D Spezialausstellungen – sind offen für Rassen, die vom veranstaltenden Verein abgedeckt werden.

Die veranstaltende Organisation kann Veranstaltungen durchführen:

  1. Eine Sonderausstellung pro Kalenderjahr mit CAC/CAJC, Gewinner der Sonderausstellung, BOB, BOS
  2. Sonderschauen mit Titeln (Sieger der Sonderschau, BOB, BOS)
  • e) Nationale Ausstellungen mit CAC, CAJC, BOB und BOS – offen für alle Rassen.
  • f) Nationale Ausstellungen mit CAC, CAJC, Winner of Slovakia, Winner of Slovakia young, Winner of Slovakia veteran – offen für alle Rassen.
  • g) Internationale Ausstellungen mit CAC, CAJC und FCI International Beauty Championship – CACIB, BOB und BOS – offen für alle Rassen. Diese Ausstellungen werden unter der Schirmherrschaft der FCI und gemäß dem Internationalen Ausstellungsreglement der FCI organisiert.

Artikel 5 – Ausstellungsklassen

  • a) Ein Hund darf auf einer Ausstellung nur in einer Klasse gemeldet werden.
  • b) Einteilung der Hunde in Klassen:
  1. jüngere Heranwachsende – von der vollständigen Impfung bis zum Alter von 6 Monaten,
  2. Klasse für Jugendliche – von 6 bis 9 Monaten,
  3. Junge Klasse – von 9 bis 18 Monaten,
  4. mittlere Klasse – von 15 bis 24 Monaten,
  5. Offene Klasse – ab 15 Monaten, offen für alle Hunde, unabhängig von den erreichten Prüfungen und Auszeichnungen,
  6. Gebrauchsklasse – ab einem Alter von 15 Monaten, sie steht auf internationalen Ausstellungen nur für Rassen zur Verfügung, die in der Liste der Rassen aufgeführt sind, die die vorgeschriebene Prüfung bestehen müssen, um den Titel Internationaler Schönheitschampion zu erhalten; die Erfüllung der Bedingungen für die Gebrauchsklasse auf der Internationalen Hundeausstellung muss durch das vorgeschriebene internationale Arbeitszertifikat nachgewiesen werden,
  7. Championklasse – ab 15 Monaten, steht Hunden offen, die den Titel Internationaler Champion (C.I.B, C.I.E) oder Champion eines der FCI-Mitgliedsländer erhalten haben, der auf der Grundlage von mindestens 2 Wartelisten aus einem Land vergeben wird,
  8. Veteranenklasse – ab 8 Jahren,
  9. Ehrenklasse – außer Konkurrenz in dieser Klasse ist es möglich, Hunde ohne Qualifikation, mit Eingangsnoten und Rangfolge vorzustellen. Offen für Hunde mit einem anerkannten internationalen oder nationalen Championtitel, einem nationalen Siegertitel und einem Klubsieger- oder Spezialsiegertitel. Die oben genannten Titel müssen in Wettbewerben für Erwachsene erworben werden.
  10. Mit Ausnahme von internationalen Ausstellungen können in einigen besonderen Fällen (z.B. für die Rasse Deutscher Schäferhund) Klassen mit anderen Abteilungen aufgeführt werden, die den Bedürfnissen der Rasse und der Art der Ausstellung entsprechen. Rassen, die für die Teilnahme an Ausstellungen eine besondere Fellvorbereitung benötigen, oder in anderen begründeten Fällen, kann im Rahmen von Sonder- und Clubschauen eine „Retentionsklasse“ ausgeschrieben werden. In dieser Klasse können zum Zwecke der Zuchteinbeziehung z.B. Tiere ohne Fellveränderung (rasiert…) oder Tiere aus anderen objektiven Gründen, die in normalen Klassen nicht ausstellbar sind, ausgestellt werden. in der Retentionsklasse vergibt der Richter eine Note gemäß dem Rassestandard, wobei er die besonderen Bedingungen dieser Klasse berücksichtigt. Die Rangliste wird eingetragen, aber sie geht nicht in die Wartezeit für den nationalen Champion oder andere offizielle Titel ein, wie sie in den Ausstellungsregeln definiert sind.
  11. Zusätzlich zu einer Klub- oder Sonderausstellung oder als separate Veranstaltung kann ein Rasseklub eine separate inoffizielle Ausstellung oder einen inoffiziellen Wettbewerb für eine Rasse oder Rassen unter seiner Leitung organisieren, die für nicht standardisierte Hunde oder für Hunde mit besonderen Anforderungen (z.B. beste Bewegung, schönster Kopf usw.) bestimmt sind.
    Bei einer solchen Ausstellung oder einem solchen Wettbewerb kann der Richter eine Beschreibung des gezeigten Hundes vornehmen, ohne eine Note einzutragen, ohne auf den nationalen Champion oder andere offizielle Titel gemäß dem SKJ-Ausstellungsreglement zu warten.
    Eingetragene Titel gelten als inoffiziell und werden nicht in die SPKP aufgenommen. Eine solche Ausstellung oder ein solcher Wettbewerb kann von einem externen Richter ohne Delegation durch das SKJ-Sekretariat gerichtet werden.
  12. Für die Rasse Deutscher Schäferhund werden auf den von SÚCHNO organisierten Sonderausstellungen die folgenden Klassen ausgeschrieben:
    Regionalausstellungen:
    Jugendklasse 6-12 Monate
    Junge Klasse 12-18 Monate
    Teenie-Klasse 18-24 Monate
    Erwachsenenklasse ab 24 Monaten
    Hauptsonderausstellung:
    Klasse für Jugendliche I. 6-9 Monate
    Jugendklasse II. 9-12 Monate
    Junge Klasse 12-18 Monate
    Teenie-Klasse 18-24 Monate
    Erwachsenenklasse ab 24 Monaten
  13. Die Einteilung der Rassen, die getrennt nach Farbe, Größe und Haartyp beurteilt werden, ist entscheidend:
    -Für internationale Ausstellungen FCI-Richtlinien
    -Für andere Arten von Ausstellungen SKJ-Dokumente
    Die Anzahl der vorgeschlagenen CACIB-Wartelisten für jede Rasse wird von der FCI festgelegt.
    Entscheidend für die Aufnahme in die Klasse ist das Alter des Hundes am Tag der Ausstellung, die übrigen Bedingungen müssen am Tag der Anmeldung erfüllt sein. Das Anmeldeformular für die Ausstellung muss vollständig ausgefüllt und mit einer Fotokopie des Abstammungsnachweises des angemeldeten Tieres versehen sein. Falls die erworbenen Titel, die zur Teilnahme an der Championklasse berechtigen, oder die Bescheinigung über das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung für die Gebrauchshundeklasse nicht ordnungsgemäß dokumentiert sind, ist der Veranstalter verpflichtet, den Hund in die offene Klasse einzustufen.

Artikel 6 – Einstufung

Die Bewertung des Hundes erfolgt durch Eintragung einer Note

  • a)Jugend- und Juniorenklasse sehr vielversprechend, vielversprechend, disqualifiziert, nicht bewertet In diesen Klassen wird die Reihenfolge der vier mit sehr vielversprechend ausgezeichneten Hunde festgelegt

In den Klassen Junior und Junior wird die Reihenfolge der ersten vier Personen mit der Very Promising-Auszeichnung festgelegt.

  • b) Junioren-, Zwischen-, Offene-, Arbeits-, Champion-, Veteranen- und Ehrenklassen: vorzüglich, sehr gut, gut, befriedigend, disqualifiziert, ohne Wertung

In diesen Klassen wird die Reihenfolge der vier mit vorzüglich oder sehr gut bewerteten Hunde festgelegt.

  • c) Die von den Richtern vergebenen Noten müssen den folgenden Definitionen entsprechen:

AUSGEZEICHNET – Dieses Prädikat kann nur an einen Hund vergeben werden, der dem Ideal des Rassestandards nahezu entspricht, in vorzüglicher Kondition vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Temperament zeigt und eine vorzügliche Haltung aufweist. Seine außergewöhnlichen, rassetypischen Eigenschaften lassen über kleinere Unvollkommenheiten hinwegsehen; er muss jedoch die für sein Geschlecht typischen Merkmale aufweisen.

SEHR GUT – Diese Note kann nur an einen Hund vergeben werden, der die typischen Merkmale seiner Rasse aufweist, der ausgewogene Proportionen hat und sich in korrekter Kondition befindet. Ein paar kleinere Fehler können toleriert werden. Diese Auszeichnung kann nur an einen Hund vergeben werden, der Qualität zeigt.

GUT – Diese Note sollte nur für einen Hund vergeben werden, der die Hauptmerkmale seiner Rasse aufweist. Die guten Seiten sollten die Fehler überwiegen, damit der Hund als guter Vertreter der Rasse angesehen werden kann.

UNGENÜGEND – Diese Note sollte für einen Hund vergeben werden, der der Rasse angemessen ist, dem es aber an allgemein anerkannten Merkmalen mangelt oder dessen körperliche Verfassung nicht ausreichend ist.

DISQUALIFIZIERT – Diese Note sollte für einen Hund vergeben werden, der nicht dem vom Rassestandard geforderten Typ entspricht; der ein Verhalten zeigt, das eindeutig nicht dem Standard entspricht, oder der sich aggressiv verhält; der Anomalien der Hoden aufweist; der Anomalien des Kiefers hat; der eine Fellfarbe oder -textur aufweist, die nicht dem Rassestandard entspricht, oder der deutliche Anzeichen von Albinismus zeigt. Diese Note sollte auch an Hunde vergeben werden, die den individuellen Merkmalen der Rasse so wenig entsprechen, dass ihre Gesundheit beeinträchtigt ist. Darüber hinaus sollte diese Note für Hunde vergeben werden, die disqualifizierende Fehler aufweisen, wie sie im Standard aufgeführt sind. Der Grund, warum der Hund als DISQUALIFIZIERT beurteilt wurde, muss im Bericht angegeben werden.

Hunde, die nicht mit einer der oben genannten Noten bewertet werden können, sollten aus dem Prüfungsring entlassen werden:

UNMÖGLICH ZU RICHTERN – Diese Bewertung ist jedem Hund zu geben, der sich nicht bewegt, der hinkt, der ständig auf seinen Aussteller springt oder versucht, aus dem Ring zu fliehen, so dass es unmöglich ist, seinen Schritt und seine Bewegung zu beurteilen, oder der sich ständig der Kontrolle des Richters entzieht und es unmöglich macht, seine Zähne, seine Anatomie, seinen Körperbau, seine Rute oder seine Hoden zu kontrollieren. Diese Bewertung sollte auch erfolgen, wenn Anzeichen einer Operation oder Behandlung festgestellt wurden, die darauf hindeuten, dass der Aussteller den Richter täuschen wollte. Das Gleiche gilt, wenn der Richter hinreichende Gründe hat, einen chirurgischen Eingriff zu vermuten, mit dem der ursprüngliche Zustand oder das ursprüngliche Merkmal (z. B. Augenlid, Ohr, Schwanz) korrigiert werden soll. In der Beurteilung ist zu begründen, warum eine Bewertung mit UNZULÄSSIG erfolgt ist.

Artikel 7 – Titel

  • a) Klassensieger – Kann auf regionalen Ausstellungen sowie auf Spezial- oder Clubausstellungen, auf denen kein CAC vergeben wird, an Personen vergeben werden, die ein Vorzüglich 1 in den Klassen Junior, Intermediate, Open, Working, Champion, Veteran und Honor erhalten haben. Im Falle einer Rasseneinteilung nach Farbe, Größe und Haartyp kann dieser Titel in jeder Klasse vergeben werden. Bei der Rasse NO kann der Titel in der Jugendklasse an eine Person vergeben werden, die das Prädikat Sehr Gut 1 erhalten hat.
  • b) Regionalsieger – Wird bei einer regionalen Ausstellung vergeben und kann an den besten Hund und die beste Hündin der Rasse aus der Konkurrenz der Klassensieger der Zwischen-, Offenen-, Gebrauchs- und Championklassen vergeben werden.
  • c) Klubsieger / Klubjugendsieger / Klubveteranensieger – Die Bedingungen für die Vergabe von Klubtiteln und Warteplätzen müssen im Ausstellungsreglement festgelegt werden (insbesondere, wenn es ein Mindestalter des Hundes gibt, oder wenn es Bedingungen für die Mitgliedschaft des Besitzers im Klub gibt, usw.). Er wird für jeden Club und jede Rasse einmal pro Kalenderjahr vergeben.
  • d) Sieger der Sonderschau – Bester Hund und beste Hündin der Rasse aus dem Wettbewerb Vorzüglich 1 – CAC aus der Klasse Mittel, Offen, Arbeit, Champion.
  • e) Sieger der Slowakei – Bester Hund und beste Hündin der einzelnen Rassen auf der nationalen Ausstellung aus dem Wettbewerb vorzüglich 1 – CAC aus der mittleren, offenen, Arbeits-, Championklasse.
  • f) Slowakischer Jugendsieger – Der Titel kann auf der nationalen Ausstellung an den besten Junghund und die beste Junghündin der Rasse aus der Jugendklasse vergeben werden, die das Vz.1 CAJC erhalten haben.
  • g) Slowakischer Veteranensieger – Der Titel kann auf der nationalen Ausstellung an den besten Hund und die beste Hündin der Rasse aus der Veteranenklasse vergeben werden, die V1 erhalten haben.
  • h) Best of Breed (BOJ) – Der Titel kann an den besten Hund oder die beste Hündin der Rasse aus der Jugendklasse aus dem Wettbewerb der Vorzüglich 1 vergeben werden.
  • ch) Best of Breed – Der Titel kann an den besten Hund der Rasse aus einem Wettbewerb von excellent 1 aus den Klassen Junior, Intermediate, Open, Working, Champion und Veteran vergeben werden.
  • i) Beste Hündin der Rasse – Der Titel kann an die beste Hündin der Rasse aus dem Wettbewerb von excellent 1 aus den Klassen young, medium, open, working, champion und veteran vergeben werden.)
  • j) Best of Veteran (BOV) – Hund oder Hündin aus der Konkurrenz der Sieger der Veteranenklasse.
  • k) Bester der Rasse (BOB)
  • Bei Ausstellungen mit CAC-Beiträgen werden die folgenden Tiere in den Wettbewerb aufgenommen:
  • alle Hunde, die das CAJC erhalten haben, oder ein Hund mit dem Titel BOJ, beste erwachsene Hunde (Sieger der Slowakei, CACIB, Klubsieger oder Sieger der Spezialausstellung) und vorzüglich 1. aus der Veteranenklasse oder eine BOV-Person. Wenn die Titel Bester Rüde und Beste Hündin auf der Ausstellung vergeben werden, wird die Auswahl des Rassebesten (BOB) aus diesen Tieren getroffen.
  • Bei Ausstellungen ohne CAC-Meldung nehmen sie am Wettbewerb teil:
  • alle Hunde, die in der Jugendklasse ein Vorzüglich 1 erhalten haben, oder ein Hund mit Titel BOJ, beste erwachsene Hunde mit Vorzüglich 1. aus den Klassen Medium, Open, Working und Champion (Club Winner, Specialty Winner) und Veteranen, oder eine BOV. Wenn die Titel Bester Rüde und Beste Hündin auf der Ausstellung vergeben werden, wird die Auswahl des Rassebesten (BOB) aus diesen Tieren getroffen.
  • l) Best of Opposite Sex (BOS) – Gewinner des anderen Geschlechts als der Rassesieger nehmen am Wettbewerb teil. Wenn der Titel Bester Rüde und Beste Hündin auf der Ausstellung vergeben wird, wird der Titel BOS an eine Person des anderen Geschlechts als BOB vergeben.
  • m) Gewinner der FCI-Juniorengruppe (JUNIOR BIG) – An diesem Wettbewerb nehmen Personen teil, die den Titel BOJ erworben haben; wenn dieser Titel nicht vergeben wird, werden Personen mit dem Titel CAJC zugelassen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig.
  • n) FCI-Gruppensieger (BIG) – Alle Rassesieger (BOB) der jeweiligen FCI-Gruppe nehmen am Wettbewerb teil.
  • o) Tagessieger (BOD) – Alle Sieger der an diesem Tag bewerteten FCI-Gruppen nehmen am Wettbewerb teil.
  • p) Gewinner der Junior Show (JUNIOR BIS) – Die Gewinner der FCI-Juniorengruppen nehmen am Wettbewerb teil. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig.
  • r) Winner of Show (BIS) – Die Gewinner von FCI-Gruppen oder BOD nehmen am Wettbewerb teil.

Alle Titel können unabhängig von der Anzahl der abgebildeten Personen eingegeben werden. Mögliche Titel können vergeben werden

nur, wenn der Preis mit den Ausstellungsbestimmungen übereinstimmt. Titel sind nicht einforderbar.

Artikel 8 – Warteliste

  • a) Slowakische Juniorenmeisterschaft (CAJC)
    Die Vergabe dieser Warteliste wird durch das Reglement für die Vergabe des Titels Slowakischer Juniorenmeister geregelt, das einen Anhang zu diesen AGB bildet.
  • b) Warteliste für slowakische Meisterschaften (CAC): Die Vergabe dieser Wartelisten ist in den Vergaberichtlinien für die jeweiligen Titel geregelt, die dieser DV als Anhang beigefügt sind.
  • c) Internationales Schönheitschampionat der FCI (CACIB): Das Internationale Ausstellungsreglement der FCI, das dieser VP beigefügt ist, regelt die Vergabe dieses Titels.

Die einschlägigen Bestimmungen über die Bedingungen, die Methode und die Anzahl der CACIBs für jede Rasse werden im Katalog der internationalen Ausstellungen festgelegt.

Die Wartezeit wird von dem delegierten Richter, der die Rasse auf der Ausstellung richtet, vergeben (CAC, CAJC) oder vorgeschlagen (CACIB). Falls die Rasse in mehr als einem Ring gerichtet wird, muss im Voraus festgelegt werden, welcher Richter die Warteliste eintragen (vorschlagen) wird. Der Aussteller erhält ein Dokument mit dem Datum und der Art der Ausstellung, dem Stempel des Veranstalters, der Katalognummer des Hundes, dem Namen des Hundes und der Unterschrift des Richters. Das Dokument muss auf dem offiziellen SKJ-Formular ausgestellt werden. Titel sind nicht einforderbar.

Artikel 9 – Wettbewerbe

Wettbewerbe auf Ausstellungen dienen dazu, die Attraktivität von Ausstellungen für das Publikum zu erhöhen, die Arbeits- und Interessenverwendung von Rassen zu fördern, das Ausstellungswesen zu unterstützen und nicht zuletzt den Zuchtstand einzelner Rassen zu bewerten.

In der Regel werden die folgenden Auswahlverfahren durchgeführt:

  1. Bestes Hundepaar – Ein Rüde und eine Hündin der gleichen Rasse, die auf der Ausstellung bewertet wurden und dem gleichen Besitzer gehören, nicht den gleichen Besitzern. Der Eigentümer muss auf dem Ursprungszeugnis angegeben werden.
  2. Zuchtgruppen – Ein Züchter kann mindestens drei und höchstens drei Zuchtgruppen anmelden. 5 Hunde aus eigener Zucht, die aus verschiedenen Verbindungen stammen (mind. von zwei verschiedenen Vätern oder Müttern) und auf der Ausstellung gerichtet wurden. Die Hunde müssen nicht im Besitz des Züchters sein.
  3. Junger Aussteller (Junior Handling) – Dieser Wettbewerb ist eine wichtige Vorbereitung für zukünftige Aussteller. Die Leistung des Hundes wird bewertet, seine Qualität ist also nicht entscheidend. Sie können mit einem Hund antreten, der noch nicht auf der Ausstellung bewertet wurde.

Altersverteilung: 1. Kategorie 9 – 13 Jahre 2. Kategorie 14 – 17 Jahre

Entscheidend für die Aufnahme in die jeweilige Kategorie ist das Alter des Ausstellers – einen Tag vor der Messe. Der Wettbewerb wird durch die Junior Handling Regulations geregelt.

  • Der Wettbewerb um den besten Vererber – wird nur auf Club- und Sonderschauen ausgeschrieben. Ein Vatertier mit mindestens 5 Nachkommen, die auf der Ausstellung bewertet wurden, nimmt an diesem Wettbewerb teil. Die Art und Qualität der Aufzucht ist zu bewerten. Das Vatertier muss auf der Ausstellung nicht im Wettbewerb bewertet werden. Detailliertere Teilnahmebedingungen oder andere Wettbewerbe müssen in der Ausstellungsordnung festgelegt werden. Es ist ratsam, eine Übersicht über alle Werbeveranstaltungen im Rahmen der Ausstellung in das Programm aufzunehmen.

Artikel 10 – Schlichter

  1. Richter, die in der Liste der Richter der SKJ-Mitgliedsländer aufgeführt sind, können auf Ausstellungen richten.
    FCI und FCI-Vertragspartner und sind qualifiziert, die betreffenden Rassen zu beurteilen.
  2. Richter, die in der Liste der internationalen Richter der FCI-Mitgliedsländer und der FCI-Vertragspartner aufgeführt sind, dürfen auf internationalen Ausstellungen richten. In der Slowakei dürfen nur Richter urteilen, die in der SKJ-Liste der nationalen Richter aufgeführt sind.
  3. Ein ausländischer Richter aus FCI-Mitgliedsländern und FCI-Vertragspartnern darf in der Slowakei nur mit Zustimmung seiner Mutterorganisation richten, die von der JCI eingeholt wird. Richter von FCI-Vertragsorganisationen können in der Slowakei richten, nachdem sie einen Fragebogen (Bestätigung) eingereicht haben, dass sie gemäß dem FCI-Reglement richten werden (siehe FCI-Reglement). Internationale und nationale Vorschriften regeln die Art und Weise des Erwerbs von Qualifikationen, die Verlängerung von Qualifikationen und das Führen von Listen von Schiedsrichtern.
  4. Nur der für die Ausstellung delegierte Richter darf auf der Ausstellung richten und nur für die Rassen, für die er qualifiziert ist.
  5. Die Delegation zu Ausstellungen erfolgt auf Antrag des Veranstalters des SKJ. Kellner und Krankenhausärzte werden auf dieselbe Weise delegiert. SKJ hat das Recht, ein Schiedsverfahren durchzuführen, bzw. keinen Kellner bzw. Hospitator zur Ausstellung zu entsenden. die Delegation ohne Angabe von Gründen auszusetzen.
  6. Einer der delegierten Schiedsrichter wird von der delegierenden Organisation zum Oberschiedsrichter ernannt. Bei Nichterscheinen wird dies bei der Richterbesprechung einvernehmlich festgelegt. Aufgaben des Hauptschiedsrichters:
    Er führt den Vorsitz in der Sitzung der Schlichter,
    • Er ist der Vorsitzende des Ausschusses, der über Proteste entscheidet, und teilt den einzelnen Schiedsrichtern den wartenden Schiedsrichter zu,

Wenn die Situation es erfordert, berichtet sie der beauftragenden Behörde über den Verlauf der Ausstellung.

7. Der Schiedsrichter hat das Recht,:

  • den Veranstalter auffordern, die entsprechenden Bedingungen für die Beurteilung der Hunde zu erfüllen,
    • Auf unangemessenes Verhalten von Ausstellern, Veranstaltern oder Helfern im Rahmen der Bestimmungen dieses Reglements aufmerksam zu machen und die Beurteilung von Hunden, die grob gegen dieses Reglement verstoßen, abzulehnen,
    • Bei unangemessenem Verhalten von Ausstellern kann er das Richten unterbrechen und einen Bericht auf dem Formular auf der letzten Seite des Richterbuchs verfassen, in dem er die Katalognummer des Ausstellers und den gesamten Verlauf des unangemessenen Verhaltens des Ausstellers angibt. Das Protokoll wird vom Leiter des Kreises und dem Protokollführer oder anderen Zeugen unterzeichnet. Der Richter muss den Ausstellungsleiter unmittelbar nach der Veranstaltung über den Vorfall informieren.
    • Urteilen Sie nicht über eine Person, die den Ring zu spät betreten hat.
    • Der Richter kann eine Person richten, wenn sie während des Richtens in der Klasse, in der sie gemeldet ist, abwesend ist, bis das Richten im Ausstellungsring beendet ist (in diesem Fall darf die Rangliste, der Titel, die Warteliste nicht eingetragen werden. Der Richterbericht und das Richterbuch müssen den Vermerk „Außer Konkurrenz gerichtet“ tragen).
    • Für die Zahlung von Vergütungen im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den FCI-Vorschriften.

8. Der Schiedsrichter hat die Pflicht:

  • sich weigern, bei Ausstellungen zu richten, die von einer Organisation ausgerichtet werden, die nicht unter dem Dach eines Mitglieds ist

durch die FCI,

  • Bestätigen Sie dem Organisator schriftlich die Annahme der Delegation. Mit der Annahme der Delegation erklärt sich der Richter mit den vom Veranstalter oder der entsendenden Behörde genannten Bedingungen einverstanden (zu beurteilende Rassen, voraussichtliche Anzahl der Personen, einschließlich der Höhe der Vergütung und Entschädigung, Unterkunft usw.).
  • Nehmen Sie an der Schiedsrichtersitzung teil,
  • Beurteilen Sie die ausgestellten Personen unparteiisch nach dem vorgegebenen FCI-Standard,
  • Erstellen Sie eine schriftliche Beurteilung und tragen Sie Ausstellungspreise ein. Bestimmen Sie in jeder Klasse die Rangfolge von vier Personen und geben Sie die Preise für die übrigen Personen ohne Angabe der Rangfolge an.
  • Richten Sie keine Person, die Sie in den letzten sechs Monaten vor der Ausstellung besessen oder mitbesessen haben. Das Gleiche gilt für Hunde, die seinen nächsten Verwandten oder Partnern gehören.
  • Der Schiedsrichter ist für die Arbeit des leitenden Schiedsrichters verantwortlich.
  • Füllen Sie das Richterbuch aus und geben Sie es dem Ausstellungskomitee zur Kontrolle.
  • Beurteilen Sie nicht einen unkontrollierten Hund und disqualifizieren Sie nicht eine aggressive Person.

9. Das Verhalten des Richters muss sowohl beim Richten innerhalb als auch außerhalb des Rings korrekt sein. Daraus folgt, dass der Schiedsrichter dies nicht darf:

  • Blättern Sie vor oder während der Prüfung im Katalog.
  • Einen Hund bei einer Ausstellung anmelden oder ausstellen, bei der er als Richter fungiert.
  • die Ausstellung, auf der er richtet, in Begleitung der Aussteller zu besuchen, deren Hunde er auf dieser Veranstaltung richten soll.
  • Er darf auf keinen Fall mit den Ausstellern, die ihre Hunde ausstellen, am Tag der Ausstellung zusammentreffen oder sich vor der Ausstellung bei ihnen aufhalten.
  • Er muss sich im Ring fair verhalten und alle Hunde ohne Diskriminierung beurteilen. Er muss sich stets höflich verhalten.
  • Er darf nicht rauchen oder alkoholische Getränke konsumieren, während er im Ring richtet.
  • Sie dürfen während der Prüfung kein Mobiltelefon benutzen.
  • Er darf in keinem Fall eine Einladung zur Prüfung beantragen.
  • Ein Schiedsrichter darf die Arbeit eines anderen Schiedsrichters nicht kritisieren. Diese Bestimmungen gelten auch im Rahmen der Ausübung der Wartezeit.

Ein Partner, ein Mitglied der unmittelbaren Familie oder eine Person, die im selben Haushalt wie der Richter lebt, darf einen Hund einer Rasse, die an diesem Tag nicht von diesem Richter gerichtet wird, auf der Ausstellung anmelden oder ausstellen. Hunde, die von einem Richter auf einer Ausstellung gezeigt werden, auf der er nicht Richter ist, müssen entweder aus seiner eigenen Zucht stammen oder seinem Eigentümer oder Miteigentümer gehören oder einem Partner oder engen Verwandten gehören.

Artikel 11 – Bewertung

  1. Nur der Richter ist berechtigt, über die Vergabe des Ausstellungspreises, der Rangliste und des Titels zu entscheiden, der sie nach der Qualität der gezeigten Hunde einträgt, und es ist nicht seine Aufgabe zu prüfen, ob die gezeigten Hunde die Bedingungen für die Eintragung in die entsprechende Klasse erfüllen (Alter, Prüfungen, Eintragungen in Zuchtbücher usw.).
  2. Jeder Ring wird von einem Richter gerichtet. Aus Platzgründen können sie einen Kreis in einer Reihe verwenden

zwei oder mehreren Schiedsrichtern.

  • Nur der Richter, der Ringleiter, der Schreiber oder der Richter dürfen sich beim Richten im Ring neben den Ausstellern aufhalten. Dolmetscher. Mit Erlaubnis des Hauptkampfrichters kann auch ein Hospitant (1) in den Ring gestellt werden. Der Schiedsrichter kann sich mit dem Organisator auf ein eigenes Aufnahmegerät einigen. Der Ring darf während des Richtens von einem Vertreter des Veranstalters oder des Hauptrichters betreten werden, wenn diese für Aufgaben im Zusammenhang mit der erfolgreichen Durchführung der Ausstellung verantwortlich sind. Das Betreten des Kreises durch andere Personen (Fotografen, Vereinsfunktionäre usw.) ist erst nach Abschluss der Wertung und Festlegung der Reihenfolge erlaubt.
  • Beim Richten muss der Richter den FCI-Standard in seinem vollen Wortlaut befolgen. Für Rassen, die noch nicht von der FCI anerkannt sind, und für Rassen, die nach einem von dem FCI-Mitgliedsland, das sie sponsert, genehmigten Standard neu entstehen.
  • Der Richter ist verpflichtet, die Reihenfolge der ersten vier Personen in jeder Klasse zu bestimmen (mit der Note sehr vielversprechend, ausgezeichnet oder sehr gut).
  • Als Nachweis der Bewertung muss der Bewertungsbrief von dem Richter, der den Hund bewertet hat, unterzeichnet werden. Die Eintragung in das Ursprungszeugnis oder in dessen Anhang kann von der Ausstellungskommission gemäß den Bestimmungen vorgenommen werden (mindestens müssen jedoch Datum, Ort und Art der Ausstellung, Klasse, Preis, Rangfolge, Titel und Name des Richters angegeben werden).
  • Es ist wünschenswert, dass der Richter die Klasse bewertet, die vergebenen Preise begründet und die Reihenfolge festlegt.

Artikel 12 – Bedingungen für die Zulassung zur Ausstellung

  1. Hunde im Besitz von Staatsbürgern der Slowakischen Republik, die ihren ständigen Wohnsitz in der Slowakischen Republik haben, müssen in das Zuchtbuch des Slowakischen Kennel Clubs oder in ein anderes von der FCI anerkanntes Zuchtbuch eingetragen sein.
  2. Der Hund und der Aussteller müssen die übrigen im Reglement genannten Bedingungen erfüllen (siehe insbesondere die veterinärmedizinischen Bedingungen in Artikel 17 dieser GS).

Artikel 13 – Ausschluss von der Teilnahme an der Ausstellung

  1. Hunde, die nicht im Katalog aufgeführt sind, es sei denn, dies ist auf ein Verschulden des Veranstalters zurückzuführen.
  2. Kranke Hunde, krankheitsverdächtige Hunde, Hunde nach einem Unfall, blinde Hunde, Hündinnen in der zweiten Hälfte der Trächtigkeit und säugende Hündinnen.
  3. Gefährliche Hunde – aggressiv gegenüber Menschen und Hunden.
  4. Hunde im Besitz von Personen, denen das Ausstellungsrecht entzogen worden ist.

Artikel 14 – Pflichten des Veranstalters (Ausstellungsausschuss)

  1. Bewerben Sie sich rechtzeitig, damit die Veranstaltung in den kynologischen Veranstaltungskalender aufgenommen werden kann.
  2. Erstellen Sie einen Vorschlag mit allen wichtigen Informationen, die für die Teilnahme an der Ausstellung erforderlich sind, einschließlich der Fakten, die Hunde von der Teilnahme an der Ausstellung ausschließen. Außerdem muss angegeben werden, dass der Aussteller mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie mit der Veröffentlichung seines Namens und seiner Adresse im Katalog einverstanden ist. Der Vorschlag von Richtern für jede Rasse oder Gruppe von Rassen muss in den Reglementen von Klub-, Spezial-, nationalen und internationalen Ausstellungen aufgeführt sein.
  3. Ablehnung und Rückgabe von Beiträgen und Einlagen, die nach Ausstellungsschluss und nach Erstellung des Katalogs eingehen
  4. Bestätigen Sie den Eingang der Bewerbungen.
  5. Erstellung und Veröffentlichung eines Ausstellungskatalogs, dem keine Zusätze (z.B. in Form von Einlegeblättern) beigefügt werden dürfen, außer bei Regionalausstellungen, bei denen Zusätze erlaubt sind.
  6. Vergewissern Sie sich, dass die delegierende Behörde die vorgeschlagenen Schiedsrichter delegiert und bei ausländischen Schiedsrichtern die Zustimmung der Mutterorganisationen eingeholt wird.
  7. Bereitstellung von geschultem Personal für die Ringe und das Ausstellungsbüro. (h) Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung und Markierung der Kreise. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kreise ausreichend groß sind, insbesondere im Hinblick auf die besonderen Anforderungen für das Richten, eine geeignete Unterlage und die sonstigen erforderlichen Geräte (z.B. Waage, Tisch mit Richtermatte, Signalpistolen usw.).
  8. Bereitstellung von vorausgefüllten Zeugnissen und Dokumenten für die Vergabe von Abschlüssen und Wartelisten.
  9. Sorgen Sie für eine sichtbare Beschilderung für ausgestellte Hunde.
  • Bereitstellung von organisatorischen, tierärztlichen und gesundheitlichen Dienstleistungen für die Dauer der Ausstellung.
  • den Richtern und anderen Bediensteten eine finanzielle Vergütung und Entschädigung in einer bestimmten Höhe zu zahlen.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, alle veterinärmedizinischen Vorschriften der staatlichen Veterinärverwaltung (diese müssen im Anmeldeformular der Veranstaltung angegeben werden) und der lokalen Behörden, die die Veranstaltung auf ihrem Gebiet zulassen, einzuhalten. m) Sollte die Ausstellung aus objektiven Gründen nicht stattfinden, wird ein Teil der Ausstellungsgebühren zur Deckung der mit der Vorbereitung der Ausstellung verbundenen Kosten verwendet, der Rest wird den Ausstellern zurückerstattet.

Artikel 15 – Rechte und Pflichten des Ausstellers

Der Aussteller hat das Recht auf:

  1. seinen Hund in den Ausstellungskatalog aufnehmen zu lassen, wenn er sich fristgerecht angemeldet hat, zugelassen wurde und die Ausstellungsgebühr rechtzeitig bezahlt hat,
  2. für die Bewertung des registrierten Hundes, außer in den Fällen nach Art. 5 letzter Absatz. dieses Ausstellungsreglements.
  3. den Original-Ausstellungsbericht mit einer Beschreibung des Hundes erhalten, wenn der Richter bis zu 80 Hunde gerichtet hat.
  4. die Eintragung der Ausstellungsprämie in das Zucht- oder Leistungsbuch bleibt dem Aussteller überlassen; die Eintragung der Ergebnisse erfolgt jedoch erst während der Ausstellung, ausnahmsweise auf der Grundlage eines von den Mitarbeitern des betreffenden Zuchtbuches vorgelegten Ausstellungsberichts.
  5. Protest gegen die formale Nichteinhaltung dieser DB oder der Verordnungen.

Der Aussteller hat die folgenden Verpflichtungen:

  1. das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular fristgerecht einreichen und die erforderlichen Unterlagen beifügen.
  2. die Ausstellungsgebühr gleichzeitig mit der Einsendung des Anmeldeformulars in der richtigen Höhe zu entrichten,
  3. bei der Präsentation auf der Ausstellung die „Return Card“ vorzulegen,
  4. einen Herkunftsnachweis gemäß den Anweisungen des Veranstalters vorlegen,
  5. sich sichtbar mit der zugewiesenen Katalognummer kennzeichnen,
  6. pünktlich mit dem Hund in den Ausstellungsring zu kommen und den Hund so zu präsentieren, dass er vom Richter bestmöglich beurteilt werden kann.
  7. die Anweisungen des Schiedsrichters befolgen
  8. Lassen Sie Ihren Hund auf dem Ausstellungsgelände nicht frei laufen.
  9. den Ablauf der Ausstellung nicht durch ihr Verhalten und unangemessene Handlungen zu stören,
  10. Aussteller, die aus irgendeinem Grund nicht an der Ausstellung teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Ausstellungsgebühr.

Verboten ist:

  1. den Hund mit Substanzen zu behandeln, die die Beschaffenheit, Farbe oder Form des Fells, der Haut oder der Schnauze verändern
  2. Das Anbinden von Hunden auf „Pflege“-Tischen (Galgen genannt) außerhalb der Zeit, in der die Hunde gepflegt werden, ist streng verboten.
  3. Vorführung von Hunden, die im Besitz von Personen sind, die direkt in dem Ring arbeiten, in dem die Rasse, deren Besitzer sie sind, gerichtet wird (Schreiber, Ringleiter, Dolmetscher, Wartende usw.).
  4. Beschimpfungen des Schiedsrichters, insbesondere Beleidigung, Demütigung, Angriff auf die Würde und Ehre des Schiedsrichters oder Bedrohung des Schiedsrichters

Artikel 16 – Protest

  1. Einspruch gegen die Entscheidung des Richters (Auszeichnungen, Rangfolge und Titel) ist nicht zulässig.
  2. Proteste aus formalen Gründen (Verstoß gegen die Ausstellungsordnung oder -regeln) sind zulässig. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und von einer Kaution in Höhe des in der Verordnung festgelegten Betrags begleitet sein.
  3. Der Protest muss während der Ausstellung eingelegt werden.
  4. Der Protest wird von einem Komitee, bestehend aus dem Hauptrichter, dem Ausstellungsleiter und den stellvertretenden Richtern, in Anwesenheit des Richters, auf den sich der Protest bezieht, verhandelt. Über das Gespräch und das Ergebnis ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen.
  5. Jeder kann während der Ausstellung Einspruch erheben.
  6. Proteste, die nach dem Ende der Ausstellung (nachdem die Bewertung in allen Kreisen abgeschlossen wurde) eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

Artikel 17 – Haftung

  1. Der Veranstalter und das Ausstellungskomitee sind nicht verantwortlich für Krankheiten der Hunde, Tod oder Verlust des Hundes und sind nicht verantwortlich für Schäden, die dem Hund während der Ausstellung zugefügt werden.
  2. Der Aussteller, in der Regel der Eigentümer des Hundes, haftet für den vom Hund verursachten Schaden und ist objektiv für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Ausstellungsreglement und/oder für den vom angemeldeten Hund verursachten Schaden verantwortlich. Die besondere Verantwortung liegt bei der Person, die vom Besitzer ermächtigt wurde, den Hund auf der Ausstellung vorzuführen.

Artikel 18 – Veterinärvorschriften

  1. Der Veranstalter, die Aussteller und die Besucher sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere die Vorschriften auf dem Gebiet der tierärztlichen Versorgung und des Tierschutzes), die von der Veterinärbehörde erlassenen veterinärmedizinischen Auflagen und die Ausstellungsordnung bzw. die von der staatlichen Veterinärverwaltung auferlegten Verpflichtungen, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz bei der Ausübung der Aufsicht über die Veranstaltung erlassen wurden, einzuhalten.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Person, die in grober Weise oder wiederholt gegen die Verpflichtungen nach Buchstabe a) verstößt, von der Ausstellungsfläche zu verweisen.
  3. Dieses Reglement gilt für ausgestellte Hunde und auch für Hunde von Besuchern oder Teilnehmern an Wettbewerben und Begleitveranstaltungen.

Artikel 19 – Delegation von Schiedsrichtern

a) Vorschlag von Richtern für Ausstellungen:
Richter, die auf einer internationalen, nationalen, staatlichen, Spezial- oder Clubausstellung richten sollen, müssen in den Ausstellungsregeln aufgeführt sein. Der Organisator der Ausstellung ist verpflichtet, dem Richter eine Vorabdelegation zu schicken. Die endgültige Entscheidung über die Zusammenstellung des Reglements und die Delegation der Richter liegt beim Veranstalter der Ausstellung. Nur der Schiedsrichter, der die vorläufige Delegation bestätigt hat, darf im Reglement aufgeführt werden.
Der Vorschlag von Richtern für Ausstellungen erfolgt durch:

regionale Ausstellungen – Veranstalter,

  • výstavy špeciálne a klubové – usporiadajúci chovateľský klub,

internationale, nationale und nationale Ausstellungen – Organisator,

b) Die finanzielle Entschädigung für Richter bei allen Arten von Ausstellungen wird durch die FCI-Regeln oder im Voraus gemäß der Vereinbarung zwischen dem Richter und dem Veranstalter geregelt.

c) Finanzielle Bedingungen für die Teilnahme von ausländischen Richtern an der IGP und NVP

in Übereinstimmung mit den FCI-Vorschriften

d) Bedingungen für die Teilnahme von Richtern aus der Slowakei an der IGP und der NVP

  • dohoda usporiadateľa výstavy s rozhodcom je pre obidve strany záväzná

ein Richter, der seine Teilnahme an der Ausstellung bestätigt hat, kann sich nur aus schwerwiegenden Gründen von der Ausstellung entschuldigen

(Krankheit, etc.)

Alle Verhandlungen im Zusammenhang mit der Einladung des Richters werden vom Ausstellungsveranstalter geführt.

e) Bedingungen für die Teilnahme von ausländischen Richtern an der IGP und NVP

  • účasť zahraničného rozhodcu navrhovaného klubom je možná len za podmienok dopredu stanovených dohodou medzi usporiadateľom výstavy a klubom,

alle Verhandlungen im Zusammenhang mit der Einladung des Richters werden vom Organisator der Ausstellung geführt. Er wird die Teilnahme eines ausländischen Richters über den SKJ gemäß den FCI-Bestimmungen beantragen.

(f) Methode der Delegation :

Die Delegation der Beisitzer erfolgt durch:

  • für alle Ausstellungen (Spezial-, Klub-, Regional-, National-, National- und Internationale Ausstellungen) SKJ-Sekretariat,
    • Die Zustimmung zum Richten von ausländischen Richtern für alle Arten von Ausstellungen wird von SKJ erteilt.

Artikel 20 – Strafen und Sanktionen

  1. Verstöße gegen diese AGB, andere verbindliche Vorschriften und die Ausstellungsordnung können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
  2. Im Falle eines Verstoßes gegen diese AGB kann der Veranstalter dem SKJ-Sekretariat den Vorschlag unterbreiten, den Preis zu annullieren und die verliehenen Titel einzuziehen. SKJ kann aufgrund eigener Feststellungen von Verstößen gegen diese Ausstellungsordnung die Auszeichnung annullieren und die verliehenen Titel entziehen.
  3. Wegen Verstoßes gegen das Verbot nach Art. 14 Lit. g) dieser Ausstellungsordnung (Verunglimpfung des Richters, Bedrohung) können Aussteller, einschließlich der zur Ausstellung des Hundes berechtigten Personen, von der persönlichen Teilnahme an Hundeausstellungen und von der Ausstellung des Hundes auf ihrem Grundstück sowie von der Ausstellung des Hundes durch eine berechtigte Person ausgeschlossen werden. Dieses Verbot kann für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum verhängt werden.
  4. Für einen körperlichen Angriff auf einen Richter kann der Aussteller, einschließlich der für das Vorführen des Hundes verantwortlichen Personen, wie folgt bestraft werden
    Verbot der persönlichen Teilnahme an Hundeausstellungen und des Ausstellens eines Hundes auf ihrem Grundstück, sowie dessen
    Erteilung durch eine bevollmächtigte Person. Dieses Verbot kann für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum ausgesprochen werden.
  5. Alle Teilnehmer an der Hundeausstellung, einschließlich der Zuschauer, die durch ihr Verhalten Anstoß erregen und den reibungslosen und würdigen Ablauf der Hundeausstellung stören, können für bestimmte oder unbestimmte Zeit von der Teilnahme an Hundeausstellungen ausgeschlossen werden.

    Genehmigt durch das SKJ-Präsidium am 27.7.2022

    Der Text der Ausstellungsordnung tritt am 28.7.2022 in Kraft.