- Gültige Abstammungskarte, die gemäß den FCI- und SKJ-Vorschriften ausgestellt wurde.
- Am Tag der Bewertung beträgt das Mindestalter 18 Monate für Männchen und 15 Monate für Weibchen.
- Der Ort und das Datum der Bewertung werden vom SKŠSP-Ausschuss festgelegt. Wenn der Hund mit Ausnahme des Alters alle Bedingungen für die Zucht erfüllt hat, kann er früher an der Bewertung teilnehmen, wird aber erst am Tag des Erreichens des erforderlichen Alters zum Zuchthund.
- Röntgenuntersuchung auf Hüft- und Ellbogendysplasie. Für die Rassen BSP und VSP ist außerdem eine OCD-Prüfung erforderlich.
- Für die ESP-Rasse ist ein Gentest auf PRA obligatorisch.
- für die ESP-Rasse ist die Untersuchung auf ektopischen Ureter obligatorisch – diese Art der Beurteilung gilt im Falle einer Untersuchung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien mit Beurteilung an der Veterinärmedizinischen Universität in Zürich. Wenn die Untersuchung in der Slowakei durchgeführt wird und das Ergebnis entweder positiv oder negativ ist, wird nur die Person mit einem negativen Ergebnis in die Zucht aufgenommen. Wenn das Individuum als positiv bewertet wird, wird die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die Zucht durch eine Untersuchung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien getroffen, andernfalls wird das Individuum mit einem positiven Ergebnis nicht behalten.
Update am 19.11.2022 – derzeit ist die Untersuchung von ektopischen Harnleitern nur in der Slowakei möglich. Der einzige Gutachter für ektopische Harnröhre in der Slowakei für die Rasse ESP ist MVDr. Martin Hrčka von der Zvieracia klinika Pašek s.r.o., Orešianska 8881/1A, 917 01 Trnava, Tel.: 0911 825 148 - Teilnahme an zwei obligatorischen Ausstellungen. Die Ausstellungen müssen unter der Schirmherrschaft der FCI mit CAC stehen, eine davon muss eine Klub- oder Spezialausstellung sein (kann auch ohne CAJC und CAC sein), die von SKŠSP organisiert wird und in den Klassen Junior, Medium, Open, Working oder Champion stattfindet. Mindestens eine der obligatorischen Ausstellungen muss über 15 Monate alt sein. Jugend-, Junioren- und Nicht-Wettkampfklassen zählen nicht für die Bewertung.
- Das Individuum muss im Besitz eines Mitglieds des SKŠSP sein, andernfalls, wenn der Besitzer des Hundes ein Nichtmitglied des Klubs ist, muss vor dem Absenden des Antragsformulars ein Vertrag über die Erbringung von Zuchtdienstleistungen für Nichtmitglieder des SKŠSP abgeschlossen werden.
Aktualisiert am 19.11.2022